Gesetzliche Schweizer Wohnsitz-Vertretung (Art. 718 OR) und verlässliche Corporate Governance für internationale Unternehmen, Holdings und Family Offices
Erfüllung der gesetzlichen Schweizer Präsenzpflicht mit strategischer Expertise, uneingeschränkter Integrität und Verlässlichkeit.
Präzise Vorbereitung und Leitung von Generalversammlungen, Protokollführung sowie Sicherstellung aller Pflichten im Handelsregister
Diskrete und professionelle Koordination mit Schweizer Banken, Behörden, Notaren, Treuhändern und Rechtsanwälten
Die Schweizer Gesetzgebung verlangt gemäss Art. 718 Abs. 4 OR, dass mindestens eine vertretungsberechtigte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Wir übernehmen diese Rolle mit höchster Professionalität, Diskretion und unternehmerischer Weitsicht – massgeschneidert auf die Anforderungen internationaler Unternehmen, Holdings und Family Offices.
Die Schweizer Gesetzgebung schreibt vor, dass jede AG oder GmbH durch mindestens eine Person mit offiziellem Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden muss, die über Einzelzeichnungsberechtigung verfügt oder gemeinsam mit einer weiteren Person zeichnungsberechtigt ist.
Als Schweizer Wohnsitz-Verwaltungsrat agieren wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gemäss Schweizer Recht. Wir stellen die Einhaltung aller gesetzlichen Meldepflichten, Registereinträge und Compliance-Standards sicher.
Nach einer diskreten Erstprüfung und KYC-Prüfung erfolgt die statutarische Wahl oder Bestellung via Generalversammlung/Gesellschafterbeschluss sowie die anschliessende Eintragung im zuständigen kantonalen Handelsregisteramt.