AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von
VELLA Luxury Services – G. Bischler, nachfolgend „VELLA“ genannt, mit Sitz in Gockhausen, Zürich.
Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen VELLA und ihren Kunden in den folgenden Bereichen:
- VELLA Privatconcierge
- Luxus-Erlebnisse in der Schweiz
- Signature Afternoon Tea
- Private Events
- Boutique Privatpersonal
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, sobald VELLA die Anfrage schriftlich bestätigt und die erste Zahlung fristgerecht eingegangen ist.
Eine mündliche oder formlose Anfrage gilt nicht als verbindlicher Vertragsabschluss.
VELLA behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen – insbesondere bei unklarer Identität, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Unvereinbarkeit mit den Werten des Unternehmens.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungsmodalitäten nach Dienstleistung:
– VELLA Privatconcierge:
Nach individueller Vereinbarung – entweder als monatliche Pauschale im Rahmen eines Retainer-Modells (für regelmässige Betreuung und Verfügbarkeit auf Abruf)
oder als Einzelleistung (z. B. Tages- oder Stundenpauschale).
Die Abrechnung erfolgt in beiden Fällen im Voraus.
– Luxus-Erlebnisse in der Schweiz & Signature Afternoon Tea:
Eine Buchung gilt erst mit vollständigem Zahlungseingang als verbindlich.
– Private Events:
50 % Anzahlung bei Buchung, Restzahlung bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Anlass.
– Boutique Privatpersonal:
Analyse, Auswahl, Prüfung, Vermittlung, Schulung, Probeeinsätze und Nachjustierung –
abgerechnet als individuell kalkulierte Pauschale, zahlbar bei Buchung. Die Anstellung erfolgt über eine Partnerfirma.
4. Umbuchungen und Annullierungen
a) VELLA Privatconcierge
VELLA bietet zwei Modelle an:
1. Dauerauftrag (Retainer-Modell):
Bei laufender Betreuung (z. B. VIP-Concierge auf Abruf) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus gemäss vereinbarter Pauschale.
Der Vertrag kann von beiden Seiten monatlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
2. Einzelauftrag (Pay-per-Use):
Einzelleistungen (z. B. projektbasierte Betreuung oder tageweise Einsätze) können flexibel gebucht werden.
Stornierungen sind bis 7 Kalendertage vor dem geplanten Leistungsbeginn kostenfrei möglich.
Bei späterer Annullierung gelten folgende Bedingungen:
– 6–3 Tage vor Durchführung: 50 % des bereits bezahlten Betrags
– Weniger als 3 Tage vor Durchführung oder bei Nichterscheinen: 100 %
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
b) Luxus-Erlebnisse in der Schweiz & Signature Afternoon Tea
– Bis 30 Tage vor Durchführung: kostenfreie Annullierung
– 29-15 Tage vor Durchführung: 50 % des bereits bezahlten Betrags
– Ab 14 Tage vor Durchführung oder bei Nichterscheinen: 100 %
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
c) Private Events
– Bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfreie Annullierung
– 29–15 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Gesamtbetrags
– Ab 14 Tage vor Veranstaltung: 100 %
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
Sonderkonditionen bei Fine Private Dining und Fine Catering:
– Bis 15 Tage vor Veranstaltung: kostenfreie Annullierung
– 14–7 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Gesamtbetrags
– Ab 6 Tage vor Veranstaltung: 100 %
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich.
d) Boutique Privatpersonal
1. Platzierungsaufträge (Vermittlung von Personalprofilen):
Stornierungen sind bis zur schriftlichen Beauftragung kostenfrei.
Nach Beauftragung ist bei Rücktritt die volle Pauschale fällig, sofern bereits Kandidaten vorgeschlagen worden sind.
5. Haftung
VELLA haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht worden sind.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Für Leistungen Dritter (z. B. Chauffeure, Köche, Künstler, medizinische Dienstleistungen) tritt VELLA lediglich als Vermittlerin auf.
Die Verantwortung und Haftung liegt beim jeweiligen Drittanbieter.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
VELLA wahrt höchste Vertraulichkeit in sämtlichen Kundenangelegenheiten.
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung der Dienstleistung verwendet und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz verarbeitet.
Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
7. Verfügbarkeit und höhere Gewalt
VELLA bemüht sich um die bestmögliche Durchführung aller vereinbarten Leistungen.
Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs (höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Anordnungen, Streik, Naturereignisse etc.) kann VELLA Termine verschieben oder absagen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss internationaler Übereinkommen (z. B. UN-Kaufrecht).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von VELLA in Gockhausen, Zürich, soweit gesetzlich zulässig.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.